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Vorsorge-Beratung auf Basis Ihrer Werte vom Neuen Pensionskonto der Sozialversicherung
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WAS das neue Pensionskonto kann

Seit 1. Jänner 2014 werden die Pensionen ausschließlich mit dem neuen Pensionskonto berechnet. Alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2004 mindestens ein Versicherungsmonat erworben haben, erhielten eine Kontoerstgutschrift. Das bedeutet, dass all Ihre bis 2013 erworbenen Versicherungsmonate zusammengeführt und ins neue Pensionskonto übertragen wurden. Somit kann Ihre Pensionshöhe auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet werden.

Es gilt die Formel “80/65/45".

Wer mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren in Pension geht, soll 80 Prozent seines durchschnittlichen Erwerbseinkommens als Pension erhalten. Anspruch auf Alterspension haben Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres, Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Ab dem Jahr 2024 erhöht sich das Regelpensionsalter für Frauen jährlich um 6 Monate bis auf 65 Jahre im Jahr 2033.


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